Aktuelle Corona-Regeln im Kreis Pinneberg
Nachdem die entsprechende Allgemeinverfügung mit Ablauf des Wochenendes ausläuft, entfällt auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Bereich (siehe auch die Medieninformation des Kreises Pinneberg dazu). Es wird jedoch darum gebeten bei Engstellen und Warteschlangen freiwillig eine Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen!
Weiterhin besteht jedoch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem Wochenmarkt in Uetersen freitags in der Zeit von 7-14 Uhr.
Seit dem 12.04.2021 gelten Verstöße gegen die Tragepflicht einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft als Ordnungswidrigkeiten!
Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, müssen künftig ein ärztliches Attest vorlegen können, wenn sie sich in Bereichen aufhalten, in denen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Eine solche Bescheinigung muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt ausgestellt worden sein.
Weiterhin ist die Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit gültig (bis 20.09.2021)
Alle derzeit gültigen Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg und die jeweiligen Medieninformationen sind zudem auf der Homepage des Kreises hier nachzulesen.
Um Beachtung wird gebeten!!!