Tempo-30-Zone in der J.-P.-Lange-Straße
Aufgrund eines Beschlusses des Bau- und Verkehrsausschusses ist bei der Verkehrsbehörde die Anordnung einer Tempo-30-Zone in der J.-P-Lange-Straße beantragt worden.
Die Tempo-30-Zone wurde nun durch den Baubetriebshof eingerichtet. Zu dem Gesamtbereich gehören folgende Straßenzüge: J.-P.-Lange-Straße, Hinrich-Voß-Straße und die Wulfstraße.
Achtung: In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich die "rechts vor links"-Regelung, d.h. im Einmündungsbereich der Hinrich-Voß-Straße ist nun die Vorfahrt geändert! Übergangsweise wird per Beschilderung auf die geändertre Vorfahrtsregelung hingewiesen.
Um Beachtung wird gebeten!